Der SARS-CoV-2-Antikörpernachweis im Serum eignet sich NICHT zum Nachweis einer akuten Infektion! Diese muss mittels PCR-Direktnachweis des SARS-CoVs-Erregers in einem Rachenabstrich erfolgen. Aufgrund des zeitlich verzögerten Erscheinens der Antikörper nach Einsetzen der Symptomatik und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit nach der Infektion empfehlen wir eine Durchführung der Antikörperbestimmung ca. vier Wochen nach einem möglichen Kontakt mit...